Gesellschaftervertrag einer BGB-Gesellschaft – GbR Muster

Die Abkürzung GbR steht für Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Sie wird auch BGB-Gesellschaft genannt. Für die Gründung eines Unternehmens mit dieser Rechtsform ist ein Gesellschaftervertrag notwendig.

Im Unterschied zu einer GmbH handelt es sich bei einer GbR um eine Personengesellschaft. Es haften somit alle Gesellschafter mit ihrem Vermögen für die Schulden der Firma.

Voraussetzung für die Gründung

Für die Gründung einer BGB-Gesellschaft sind wenigstens zwei Gesellschafter notwendig. Zudem ist ein Gesellschaftervertrag eine zwingende Voraussetzung.

Theoretisch ist es auch möglich, diesen mündlich abzuschließen. Praktisch ist das jedoch nicht zu empfehlen, da es so kaum möglich ist, getroffene Absprachen nachzuvollziehen oder gar zu beweisen.

Ein schriftlicher Gesellschaftervertrag sorgt hingegen für Rechtssicherheit und schafft klare Regeln hinsichtlich des Zwecks der Unternehmung sowie der Rechte und Pflichten ihrer Gesellschafter.

Bei der Gestaltung des Gesellschaftervertrag einer GbR herrscht ein hohes Maß an Freiheit. Allerdings müssen dabei natürlich gesetzliche Grundlagen beachtet werden.

Die enthaltenen Formulierungen und Inhalte wollen gut gewählt sein, so dass der Vertrag für alle betroffenen Partner von Vorteil ist.

Wenn Sie die Gründung einer BGB-Gesellschaft planen, nutzen Sie am besten unseren Muster Gesellschaftervertrag. Diesen können Sie kostenlos herunterladen und an Ihre Wünsche anpassen.