Mietrecht

(Quelle: RA Geerkens und Frommen) Den Vermieter beim Wort genommen „Dann zieht doch endlich aus“. So reagierte ein Vermieter nach monatelanger Diskussion auf das Ansinnen seiner Mieter, einen befristeten Mietvertrag früher als vereinbart zu kündigen. Diese nahmen ihn einfach beim Wort und zogen aus. Der Vermieter aber wollte dann doch noch die restliche Miete für … Weiterlesen …