Abmahnung wegen verspäteter Mietzahlung

Abmahnung wegen unpünktlicher Mietzahlung

Der Mieter bekommt Wohnraum zur Verfügung und zahlt dafür im Gegenzug jeden Monat den vereinbarten Mietzins. So lautet zumindest die Theorie. Doch leider kommt es nicht gerade selten vor, dass ein Mieter in Verzug gerät und Zahlungen wiederholt unpünktlich auf dem Konto des Vermieters eintreffen.

Das ist natürlich ärgerlich. Zudem können die verspäteten oder ausbleibenden Zahlungen unter Umständen auch den Eigentümer der Wohnung in Schwierigkeiten bringen. Denn schließlich hat dieser auch Zahlungsverpflichtungen, die er leisten muss.

Eine wiederholt unpünktliche Mietzahlung sollte deshalb keinesfalls stillschweigend hingenommen werden. Zwar kann ein Mietvertrag deshalb nicht gleich ohne Vorwarnung gekündigt werden. Zumindest eine, oder wenn nötig mehrere, schriftliche Abmahnungen sollten jedoch in jedem Fall erteilt werden.

Mit diesen wird der Mieter auf sein Fehlverhalten hingewiesen und dazu aufgefordert künftig wieder pünktlich zu zahlen. Kommen die Zahlungen auch weiterhin verspätet, kann der Vermieter den Mietvertrag dann schließlich kündigen.

Auf die Abmahnung sollte nicht verzichtet werden

Der Verzicht auf eine Abmahnung wegen unpünktlicher Mietzahlung ist nicht zu empfehlen, da sich dies bei einer eventuellen Gerichtsverhandlung nachteilig auswirken kann.

Bei der Formulierung sollten einige wichtige Punkte berücksichtigt werden, damit die Abmahnung auch tatsächlich gültig ist.

Nutzen Sie zu diesem Zweck am Besten unsere kostenloses Muster für eine Abmahnung wegen unpünktlicher Mietzahlung. Dieses können Sie sich als Vorlage im Word-Format herunterladen, anpassen und ausdrucken.