Kaum ein Unternehmer wird heute noch ohne einen Vertrag auskommen. Denn in der Regel ist man gut beraten, wenn man die Konditionen der Zusammenarbeit, Dienstleitung oder bestimmter Waren schriftlich regelt.
Im Allgemeinen benötigt man dazu unter anderem eine konkrete Leistungsbeschreibung und Kenntnisse im Recht. Aber auch davon abgesehen lauern einige Fallstricke bei der Vertragsgestaltung.
Unternehmer sollten eindeutig formulieren
Vor allem für Unternehmer wird die Vertragsgestaltung immer wichtiger. Dies nicht nur, weil diese selbst immer häufiger Verträge vorlegen, sondern auch deshalb, weil die meisten Auftraggeber heutzutage in der Regel einen Vertrag bei der Auftragserteilung nutzen.
Ohne eine gewisse Kenntnis des Vertragsrechts kommt man daher im professionellen Zusammenhang heute kaum noch aus – unter anderem auch deshalb, um einen Rechtsstreit zu vermeiden. Von den juristischen Folgen einmal abgesehen, sind aber auch Privatleute gut beraten, die jeweiligen Rechte und Pflichten (beispielsweise bei einem Kauf oder auch einer Dienstleistung) möglichst genau in einem Vertrag festzuhalten. So wissen beide Seiten, was jeweils von ihnen erwartet wird. Genau dazu muss man jedoch möglichst genau formulieren.
Eindeutigkeit bei Leistungsbeschreibung und Vertragsgestaltung
Wenn Sie einen Vertrag gestalten müssen, ist es in den meisten Fällen ratsam, sich ein Muster zu suchen. Im Netz gibt es in aller Regel viele Vorlagen für die einzelnen, zum Teil sehr unterschiedlichen, Vertragsarten. Vorlage sind daher eine gute Option, um Unklarheiten zu vermeiden. Allerdings sollten Sie sich darauf nicht blind verlassen. Folgende Punkte sollten Sie noch einmal überprüfen, wenn Sie selbst Verträge aufsetzen:
- Vertragsparteien: Sind alle Parteien eindeutig (komplette Firmenbezeichnung und Anschrift) im Vertrag aufgeführt?
- Vertragsgegenstand: Was soll genau geregelt werden? Konkrete Leistungsbeschreibung inklusive Zeitraum und vereinbarter Entlohnung.
- Formulierungen: Versuchen Sie möglichst eindeutig zu sein. Kurze Sätze im Indikativ bieten sich an. Sätze im Konjunktiv („würde“, „könnte“…) sind dagegen zu uneindeutig. Diese sollten Sie daher vermeiden.
- Rechtsfolgen: Außerdem sollte im Vertrag geregelt sein was passiert, wenn der Vertragspartner seine Pflichten nicht erbringt. Macht er sich schadenersatzpflichtig? Muss er eine Vertragsstrafe zahlen?
Juristischer Beistand meist ratsam
Sofern Sie nicht selbst Jurist sind, empfiehlt sich vor allem bei komplizierten Vertragsgestaltungen oder Verträgen, bei denen es um große Summen geht, die Beratung durch einen Juristen.
Schon kleinste Unkorrektheiten können nämlich dazu führen, dass die Klausel unwirksam wird und es später zu Rechtsstreitigkeiten kommt. Juristen weisen darauf hin, dass vor allem bei der Verwendung von AGBs häufig Fehler passieren.
Viele Unternehmer gehen davon aus, dass die AGBs, die sie einmal formuliert haben, für viele verschiedene Arten von Verträgen gelten. Gerade das stimmt so aber nicht. Denn verschiedene Leistungen oder Aufträge erfordern verschiedene Verträge und damit noch einmal die Unterzeichnung der AGB. Konkret: Selbst wenn der Kunde, Geschäftspartner oder Auftraggeber schon einmal ihre ABG akzeptiert hat, muss das bei jedem neuen Vertrag noch einmal geschehen.
Daneben dürfen die AGB nicht den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) zuwiderlaufen. Auch das ist für Personen ohne juristischen Hintergrund meist nur schwer zu entscheiden. Daher bietet es sich im professionellen Kontext an, einen Fachmann (oder Fachfrau) zu Rate zu ziehen.
Privat und beruflich Fehler vermeiden
Natürlich können auch die wenigsten Privatpersonen – sofern Sie nicht juristisch gebildet sind – die Konsequenzen aller Vertragsklauseln komplett überblicken. Kleinere Verträge mit einem geringen finanziellen Volumen lassen sich vielleicht noch mit eigener Expertise oder einer kurzen Recherche im Netz überblicken.
Größere Verträge und ganze Vertragswerke, vor allem solche mit weitreichenden finanziellen Folgen (Hauskauf, Testament…) sollten von einem Profi für Vertragsgestaltung begutachtet werden, um Fehler zu vermeiden.