Tipps für den reibungslosen Kauf und Verkauf gebrauchter Kraftfahrzeuge

KFZ kaufen verkaufen TippsOb Autos, Motorräder oder Motorroller. Jeden Tag wechseln unzählige gebrauchte Kraftfahrzeuge den Besitzer. Längst nicht alle davon werden von Autohändlern verkauft. In vielen Fällen handelt es sich auch um einen Privatverkauf.

Damit dieser gelingt und für beide Seiten problemlos verläuft, gibt es einiges zu beachten. Die folgenden Tipps helfen Ihnen dabei, den Handel reibungslos über die Bühne zu bringen.

Tipps für den Verkäufer

Verkäufern eines gebrauchten Kraftfahrzeuges empfehlen wir zunächst einmal, sich über den ungefähren Marktwert zu informieren. In Zeiten großer Internetbörsen für gebrauchte Fahrzeuge stellt das kein großes Problem dar und erhöht die Chancen, dass schnell ein Käufer gefunden wird und das KFZ nicht unter Wert verkauft wird.

Des weiteren ist es unerlässlich hinsichtlich des Zustandes des Kraftfahrzeuges absolut ehrlich zu sein. Zwar bestehen bei Privatverkäufen generell keine Gewährleistungsansprüche. Werden bekannte Mängel jedoch verschwiegen, kann dies durchaus rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Das gilt ganz besonders dann, wenn es aufgrund sicherheitsrelevanter Schäden zu einem Unfall kommt.

Zu guter Letzt raten wir außerdem dazu, auf Zahlung des kompletten Kaufpreises bei der Übergabe des Fahrzeugs zu bestehen. Denn auch wenn die meisten Menschen sicherlich nicht vorhaben einen Teil der vereinbarten Summe zurückzubehalten, können Sie als Verkäufer so sicher sein, dass Sie nicht im Nachhinein hinter Ihrem Geld herlaufen müssen.

Tipps für den Käufer

Wer ein gebrauchtes Kraftfahrzeug kaufen möchte, sollte in jedem Fall sorgfältig vorgehen und möglichst genau hinsehen. Ein Blick auf die Reifen, den Motor sowie den generellen optischen Eindruck zeigt oft schnell, ob das Angebot hält, was es verspricht.

Schließlich gehen Reparaturen schnell ins Geld und selbst der Kauf neuer Reifen kostet leicht mehrere hundert Euro. Hier gilt es daher abzuwägen, ob sich ein Kauf des Fahrzeugs lohnt und ob der Preis unter Berücksichtigung zu erwartender Reparaturen gerechtfertigt ist.

Darüber hinaus sollten sich Käufer nicht scheuen, Fragen zu stellen. Hat der Verkäufer nichts zu verbergen, wird er bereitwillig Auskunft zu durchgeführten Reparaturen, Inspektionen oder auch möglichen Unfallschäden machen. Sofern vorhanden, ist dabei auch ein Blick in das Scheckheft des KFZ ratsam.

Wer sich nicht auskennt, sollte wenn möglich einen fähigen Bekannten mit zum Besichtigungstermin nehmen. Denn ohne jegliche Kenntnisse ist es nicht empfehlenswert ein gebrauchtes Kraftfahrzeug zu kaufen. Zwar kann man hierbei natürlich Glück haben. Jedoch muss man sich voll und ganz auf die Aussagen eines Fremden verlassen, was durchaus auch schiefgehen kann.

Wer in seinem Freundeskreis keinen Autoexperten hat, kann vor dem Kauf stattdessen auch auf eine Inspektion in einer Werkstatt bestehen. Das ist in der Regel für kleines Geld möglich und verschafft Klarheit über den Zustand des Fahrzeugs.

Zu guter Letzt sollte man als Käufer auch ein Stück weit auf sein Bauchgefühl hören. Macht der Verkäufer einen ehrlichen und seriösen Eindruck? Geht er offen mit vorhandenen Mängeln um? Nur wenn sich diese Fragen mit ja beantworten lassen, sollte das Geschäft auf tatsächlich abgeschlossen werden.

Bestehen Sie auf einen schriftlichen Kaufvertrag

Wechselt ein gebrauchtes Auto oder Motorrad den Besitzer, sollte dies keinesfalls nur auf Basis einer mündlichen Absprache erfolgen. Wir empfehlen Ihnen unbedingt einen schriftlichen Kaufvertrag zu schließen.

Dieser bietet sowohl dem Käufer als auch dem Verkäufer Sicherheit. Im KFZ-Kaufvertrag sollten neben den persönlichen Daten beider Parteien auch alle relevanten Informationen zum Kaufgegenstand gemacht werden.

Dazu gehören unter anderem die genaue Modellbezeichnung, das Baujahr, der Kilometerstand sowie eventuell vorhandene Mängel oder Unfallschäden.

Meldung an Versicherung und Zulassungsstelle

Insbesondere für den Verkäufer ist es zudem wichtig, dass die Übergabe des Fahrzeuges umgehend an die KFZ-Versicherung sowie die Zulassungsstelle gemeldet wird. Zu diesem Zweck ist ein Formular mit dem genauen Übergabezeitpunkt auszufüllen und von beiden Vertragspartnern zu unterzeichnen.

Auf diese Weise ist sichergestellt, dass der Verkäufer im Falle von Verstößen gegen die Straßenverkehrsverordnung oder auch Unfällen, die der Käufer verursacht, nachweisen kann, dass er zu diesem Zeitpunkt nicht mehr im Besitz des Kraftfahrzeuges war.