Was Sie zum Thema Mieterselbstauskunft wissen müssen

mieterselbstauskunftWohnraum ist in den meisten Städten knapp. Dementsprechend haben Vermieter in aller Regel die Wahl, wen sie als Mieter in ihre Immobilie einziehen lassen und wen nicht.

Ein verbreitetes Hilfsmittel bei der Auswahl des passenden Mieters ist die sogenannte Mieterselbstauskunft. Welchem Zweck diese dient und welche Fragen Mietinteressenten in ihr beantworten müssen, erklären wir in folgendem Artikel.

Sinn und Zweck einer Mieterselbstauskunft

Sogenannte Mietnomaden, die eine Wohnung bewohnen, keine Miete zahlen und sie dann nicht selten nahezu unbewohnbar hinterlassen, sind wohl der Alptraum eines jeden Vermieters. Dementsprechend ist der Zweck einer Mieterselbstauskunft auch in erster Linie, etwas über die finanziellen Verhältnisse der Interessenten zu erfahren.

Des weiteren kann mit ihrer Hilfe aber auch geprüft werden, ob der neue Mieter überhaupt in die Hausgemeinschaft passt. Bei einem Schlagzeuger, der in ein Haus voller Senioren einziehen möchte, wird das zum Beispiel nicht der Fall sein. Das mag nicht jeden Vermieter gleichermaßen interessieren, ist aber dennoch oft von Interesse.

Niemand kann Sie als Mieter zur Abgabe zwingen

Generell besteht keinerlei Pflicht zur Abgabe einer Mieterselbstauskunft. Der Mieter kann sie also auch verweigern, falls er seine Daten nicht preisgeben möchte. Die Chancen auf die Wohnung dürften dann in der Regel allerdings nur sehr gering ausfallen.

Diese Inhalte sind üblich

Mit einer Mieterselbstauskunft werden für gewöhnlich Informationen zu familiären, persönlichen und wirtschaftlichen Belangen abgefragt. In der Regel müssen dabei mindestens Fragen zur Arbeit, zum Einkommen sowie zu Familienstand und Kinderanzahl beantwortet werden. In einigen Fällen wird zudem auch eine Schufa Selbstauskunft vom Mietinteressenten verlangt.

Diese Fragen müssen Sie beantworten

Den Wunsch nach zuverlässigen Mietern in allen Ehren. Ein Recht auf allzu persönliche Fragen hat ein Vermieter jedoch nicht. Erlaubt sind ausschließlich Fragen, die für das Mietverhältnis von Bedeutung sein können.

Dazu zählen unter anderem die persönlichen Daten, der Familienstand, wie viele Personen in die Wohnung einziehen werden und wie alt diese sind. Ebenso sind Fragen zu Arbeit und Einkommen gestattet. Auch über bestehende Mietschulden, Einkommenspfändungen oder Insolvenzverfahren muss ein Mietinteressent Auskunft geben.

Werden zulässige Fragen in einer Mieterselbstauskunft falsch beantwortet, kann der Vermieter den Mietvertrag unter Umständen sogar fristlos kündigen. Voraussetzung ist dafür jedoch, dass die Angaben eine wesentliche Bedeutung für das Mietverhältnis haben.

Bei diesen Fragen dürfen Sie lügen

Es gibt jedoch auch eine ganze Reihe von Fragen, die nicht zulässig sind und vom Mietinteressenten daher auch ohne Konsequenzen falsch beantwortet werden dürfen.

Dazu zählen beispielsweise Fragen zur Familienplanung, zur Mitgliedschaft in einer Partei oder den Hobbies des Mieters. Ebenso wenig muss ein Mieter Informationen über mögliche Behinderungen oder Vorstrafen preisgeben.

Ungefragte Aufklärungspflichten

Es gibt einige Informationen, die ein Mieter auch ohne danach gefragt zu werden mitteilen muss. Bei diesen spricht man von ungefragten Aufklärungspflichten. Dazu gehören zum Beispiel Mietzahlungen durch das Sozialamt oder eine vergleichbare Einrichtung oder für den Fall, dass ein Insolvenzverfahren gegen den Mieter eröffnet wurde.

Auch wenn die Höhe der Miete bei 75 Prozent oder mehr der Nettoeinnahmen liegt, ist der Mieter verpflichtet, dies ungefragt mitzuteilen. Denn in diesem Fall ist das Risiko recht hoch, dass es zu Problemen bei der regelmäßigen Zahlung des Mietzinses kommt.

Bringen Sie die Mieterselbstauskunft zur Besichtigung mit

Eine Mieterselbstauskunft ist heute bei den meisten Vermietern, egal ob Privatpersonen oder Wohnungsgesellschaften, eine Grundvoraussetzung für den Abschluss eines Mietvertrages.

Auch wenn die darin abgefragten Informationen dem einen oder anderen sicherlich unangenehm sind, kommen Sie bei der Wohnungssuche kaum darum herum, sich dieser Vorgabe zu beugen.

Wir empfehlen Ihnen deshalb, Ihre Mieterselbstauskunft bereits bei der Besichtigung mitzubringen und Sie Ihrem künftigen Vermieter ungefragt zu übergeben.

Das macht einen guten ersten Eindruck und erhöht Ihre Chancen, die Wohnung zu bekommen, oft deutlich.

Kostenloses Muster als Download

Die Auskunft ist schnell erstellt. Nutzen Sie am besten unsere Vorlage für Ihre Mieterselbstauskunft. Sie können das Muster bei uns kostenlos und unverbindlich herunterladen und müssen es dann nur noch mit Ihren Daten füllen.