Gründungsprotokoll und Gesellschaftsvertrag zur Gründung einer GmbH

Gründungsprotokoll und Gesellschaftsvertrag zur Gründung einer GmbH

Zur Gründung einer GmbH gehören ein Gründungsprotokoll und ein Gesellschaftsvertrag. Bei einem Gründungsprotokoll handelt es sich im Prinzip um die Abschrift der ersten Gesellschafterversammlung.

Im Gesellschaftsvertrag sind unter anderem die vertraglichen Verpflichtungen der Gesellschafter des neu gegründeten Unternehmens geregelt.

Einhaltung der Vorschriften ist wichtig

Eine GmbH kann nicht einfach auf Zuruf gegründet werden. Das Gesetz sieht unter anderem eine notarielle Beurkundung von Gründungsprotokoll und Gesellschaftsvertrag vor.

Es ist wichtig, dass beide Dokumente die Vorgaben hinsichtlich ihrer Form einhalten und inhaltlich vollständig sind. Anderenfalls kann es zu Problemen bei der Gründung kommen, was natürlich nicht gewünscht ist.

So müssen im Gesellschaftsvertrag zum Beispiel Angaben zu Sitz und Namen sowie zum Geschäftszweck des jungen Unternehmens gemacht werden. Zudem muss der Vertrag Informationen über die Höhe des Stammkapitals und der Einlagen der Gesellschafter enthalten.

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